Flucht und Rettungswegplan

Was sind Fluchtwegpläne?
Fluchtwegpläne dienen im Schadensfall dem raschen und sicheren Verlassen des Gebäudes. Insbesondere sollen alternative Fluchtwege aufgezeigt werden, wenn der Haupt-Fluchtweg blockiert ist.

Welche Arten von Fluchtplänen gibt es?
Es gibt zwei verschiedene Ausführungen von Fluchtwegplänen:

  • Fluchtwegpläne in Fluren oder vor Treppenhäusern
  • Fluchtwegpläne in Hotel-, Kranken- oder Klassenzimmern

Für welche Objekte sind Fluchtwegpläne zu erstellen?
Fluchtwegpläne sind für alle Sonderbauten und ebenso für alle Bauten die der z.B.Versammlungsstättenverordnung unterliegen zu erstellen.

Wer muss Fluchtwegpläne erstellen?
Die Erstellung der Fluchtwegpläne liegt, wenn sie nicht behördlich gefordert sind, in der Eigenverantwortung des Betreibers.

Welche Normen gelten für Fluchtwegpläne?
Die Erstellung der Fluchtwegpläne richtet sich nach den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung sowie der DIN 4844-3.

Was muss in Fluchtwegplänen enthalten sein?

  • Das „Verhalten im Brandfall“ – ähnlich der Brandschutzordnung, Teil A
  • Ein Grundrissplan mit:
      • Dem Standort
      • Mindestens zwei ausgewiesenen Fluchtwegen
      • Die Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecke, usw.)
      • Die Alarmierungseinrichtungen
      • Erste Hilfe Material
  • Eine i.d.R. mehrsprachige Legende der verwendeten Symbole
  • Bei größeren Objekten einen Lageplan mit ausgewiesenem Sammelplatz

Art und Anzahl der verwendeten Sprachen ist auf das Objekt abgestimmt.

 

Aktualität?
Fluchtwegpläne müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert und ggf. aktualisiert werden. Nur aktuelle Pläne nutzen im Notfall.