externer Brandschutzbeauftragter

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir die Aufgabe des
externen Brandschutzbeauftragen für Sie übernehmen dürfen.

Wir übernehmen das

Für den Brandschutz in Betrieben sind aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlichen Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Unternehmer/Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.

Je nach Unternehmensgröße ist es effizienter und wirtschaftlicher, diese Aufgabe einem erfahrenen, externen Brandschutzbeauftragten zu übertragen um einen ganzheitlichen Brandschutz im Unternehmen gewährleisten zu können.

Wir übernehmen für Sie als Unternehmer oder Betreiber einer Immobilie die Funktion des Brandschutzbeauftragten.
Nutzen Sie die Vorteile von aktuellem Fachwissen und umfangreichen Erfahrungen im vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Weitere Vorteile auf einem Blick:

  • Alle wichtigen Aufgaben des Brandschutzes werden zentral wahrgenommen und bieten Ihnen somit die notwendige Sicherheit.
  • Ihre Mitarbeiter stehen Ihnen weiterhin für Ihre regulären Aufgaben zur Verfügung.
  • Ihnen entstehen keine Kosten für Weiterbildung, Fortbildung und den damit verbundenen Betriebsausfall Ihrer Mitarbeiter.
  • Ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert innerbetriebliche Spannungen, da die Lösungen für etwaige Probleme neutral und sachbezogen erfolgen können.
  • Durch einen externen Brandschutzbeauftragten wird der „Betriebsblindheit“ vorgebeugt.

Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten

Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb.
Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung.

Beraten bei:

  • feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.
  • der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel.

Mitwirken bei:

  • Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen.
  • der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.
  • der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  • baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  • der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  • der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen.
  • der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.
  • der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen.
  • der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.).

Unterstützen:

  • der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz.

Kontrollieren:

  • das Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht und Rettungswege.
  • das festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden.

Aus- und Fortbilden:

  • von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.

Prüfen:

  • der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

Planen, Organisieren und Durchführen:

  • von Räumungsübungen
  • von internen Brandschutzbegehungen.

Melden:

  • von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen.

Weitere Aufgaben:

  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen.
  • Dokumentieren Ihrer Tätigkeiten im Brandschutz.
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen.
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen.
Brandschutz und Sicherheits Pfaffenwinkel BSC Pfaffenwinkel Feuerlöscher Löschmittel Feuerlöscher Handhabung Löschtrainer Ausbildung Schulung Norbert Greinwald