Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern

Jährliche Unterweisung!

Wir unterweisen Sie und Ihre Mitarbeiter im richtigen Umgang mit Feuerlöschern. Lerninhalte zur durchgeführten Unterweisung in Theorie und Praxis

Die richtige Handhabung von Feuerlöschern wird im Arbeitsschutzgesetz (§ 10, BGV A1, BGI 560) und in der ASR A2.2 gefordert.

Der Arbeitgeber hat alle Beschäftigten über Maßnahmen und das richtige Verhalten im Gefahrfall vor Aufnahme der Beschäftigung bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs und danach in angemessenen Zeitabständen, gemäß § 6 Arbeitsstättenverordnung mindestens jedoch einmal jährlich zu unterweisen.

 Der Inhalt der Löschübung ist ein theoretischer und ein praktischer Teil.

Praxisnahe „heiße“ Schulung

Ausbildung vor Ort, auf Ihrem Betriebsgelände mit Brandsimulator und Übungslöschern. Die ersten Handgriffe im Brandfall “das richtige Reagieren“ sind entscheidend, denn bei der Brandausbreitung zählt jede Sekunde! Als Übungslöscher kommen Wasser und, Schaumlöscher  zum Einsatz. Keine Umweltbeeinträchtigung, kein Sondermüll, intensive, individuelle Übung in den Brandklassen A, B und C.

Praktischer Teil:
Löschübung an offener Flamme. Die Teilnehmer löschen mit jedem der oben genannten Übungslöscher.

Theoretischer Teil:
Brandklassen, Löschmittel, Löschtaktik, Verhalten im Brandfall/ Alarmanweisung, Erläuterung objektspezifischer Einrichtung und Anweisungen, Diskussion offener Fragen.

Die Durchführung erfolgt in einzelnen Gruppen von ca. 15-20 Teilnehmern.

Weiter erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat

Brandschutzhelfer

Ausbildung alle 3-5 Jahre wiederholen!

Lerninhalte zur durchgeführten Unterweisung in Theorie und Praxis

Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
79 % aller Brände werden erfolgreich mit Feuerlöschern gelöscht, ohne dass die Feuerwehr überhaupt alarmiert wird, bei weiteren 18 Prozent aller Brandfälle werden Feuerwehren zusätzlich zur Brandbekämpfung hinzugezogen. Nur in 3 % aller Brandfälle löscht die Feuerwehr den Brand alleine. Diese Ergebnisse einer Studie des Bundesverbandes Feuerlöschgeräte unterstreichen eindrucksvoll die Bedeutung betrieblicher Brandschutzhelfer, die Erstbrandbekämpfung durchführen können.

Unsere Experten zeigen, wie es geht: Vor Ort, in Ihrem Unternehmen oder bei uns im Schulungszentrum.

Gesetzliche Rechtsgrundlagen:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation /§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):

ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe: Mai 2018; Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

Schulung:

 

Unsere eintägige ca. 4 Std. Veranstaltung “Schulung betrieblicher Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte“ entspricht in ihren Inhalten den Forderungen und Empfehlungen der oben genannten Rechtsgrundlagen und die Erfahrung aus dem Feuerwehrdienst.

Die Schulung vermittelt notwendige Kenntnisse zum vorbeugenden sowie abwehrenden Brandschutz in Theorie und Praxis und findet auf Wunsch gern bei Ihnen im Betriebsgelände statt.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer oder Selbsthilfekräfte in Ihrem Unternehmen tätig sind bzw. tätig werden sollen.

Weitere Schulungen im Bereich Brandschutz gern auf Anfrage

  • Evakuierungshelfer
  • in Krankenhäusern

  • Sicherheitsgewerbe/ BOS-Organisationen

  • in öffentlichen Gebäuden

  • für Kindergärten und Schulen

  • Sachkunde für die Erstellung und Prüfung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095, Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601

  • Brandschutzbeauftrager Aus- und Fortbildung