Brandschutzordnung

Was ist eine Brandschutzordnung?
Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.

Welche Arten von Brandschutzverordnungen gibt es?
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14 096 kann aus den teilen A, B und C bestehen.

Teil A richtet sich an alle Personen in einer baulichen Anlage und enthält allgemeine Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B richtet sich an alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben. Hier sind über Teil A hinausgehend, noch weitere Aufgaben wie z.B. Ordnerfunktionen und Alarmierungsfunktionen enthalten.

Teil C richtet sich an die Beschäftigten mit Brandschutzaufgaben wie z.B. den Sicherheitsbeauftragten und regelt dessen Verhalten im Schadensfall.

Teil A ist ein Standardformular, Teil B & C sind in enger Zusammenarbeit mit dem Betreiber einer baulichen Einrichtung zu erstellen.

Aktualität?
Brandschutzordnungen müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert und ggf. aktualisiert werden. Nur aktuelle Brandschutzordnungen nutzen im Notfall

Für welche Objekte sind Brandschutzordnungen zu erstellen?
Brandschutzordnungen sind z.B. für Hochhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Kaufhäuser, Altenheime, Hotels, Industrieanlagen und andere bauliche Einrichtungen bzw. Anlagen zu erstellen.

Je nach Art und Größe der baulichen Anlage kann im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde auf das Erstellen der Teile B und/oder C verzichtet werden.

Brandschutzordnungen sind gefordert nach:

Sonderbauverordnung (SVBau)
Brandschutzkonzepten