Feuerwehreinsatzplan

Was ist ein Einsatzplan?
Dieser kann im Ernstfall Leben retten! Ein Einsatzplan soll dem Einsatzleiter und den Einsatzkräften alle notwendigen Informationen bei einem Einsatz liefern.

Wer stellt den Einsatzplan auf?
Die im Baugenehmigungsverfahren geforderten Feuerwehreinsatzpläne sind vom Errichter oder Betreiber der baulichen Anlage im Einvernehmen mit den Brandschutzdienststellen zu erstellen und den örtlichen Feuerwehren zur Verfügung zu stellen.

Muss ein Feuerwehrplan aufgestellt werden?
Die Verpflichtung zur Erstellung von Feuerwehrplänen ergibt sich aus verschiedenen Verordnungen und baulichen Anlagen, wie z.B. Nr. 5.12.2 Industriebaurichtlinie oder § 42, Abs. 3 der Musterversammlungsstättenverordnung oder Art. 60, Abs. 3 Bayerische Bauordnung.

Die Gemeinden können gegenwärtig nach § 24, Abs. 1 Satz 2, Nr. 4 der Verordnung über die Verhütung von Bränden- unabhängig vom Bauordnungsrecht- Feuerwehrpläne verlangen.

Wie wird ein Einsatzplan erstellt?
Ein Einsatzplan kann nicht nur anhand von Planungsunterlagen erstellt werden; eine eingehende Objektbesichtigung ist ebenso eine wichtige Voraussetzung wie die Aussprache mit dem Betreiber.

Welche Normen gibt es für Feuerwehrpläne?
Für die Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen gibt es derzeit zwei gängige Normen:

  • Das Merkblatt „4.2 Einsatzpläne“ der Feuerwehrschule Würzburg
  • Die DIN 14 095

Nach welcher Norm die Pläne auszuführen sind, ist mit der Abnahmebehörde abzuklären. Regional gibt es jedoch einige Abweichungen die einzuarbeiten sind.

Aktualität?
Laut DIN 14 095 Stand 05-2007 ist der Betreiber der Anlage verpflichtet, die Feuerwehreinsatzpläne mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person überprüfen zu lassen.