Überblick Schulungen im Bereich Brandschutz

Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern

Jährliche Unterweisung!

Wir unterweisen Sie und Ihre Mitarbeiter im richtigen Umgang mit Feuerlöschern. Lerninhalte zur durchgeführten Unterweisung in Theorie und Praxis

Die richtige Handhabung von Feuerlöschern wird im Arbeitsschutzgesetz (§ 10, BGV A1, BGI 560) und in der ASR A2.2 gefordert.

Der Arbeitgeber hat alle Beschäftigten über Maßnahmen und das richtige Verhalten im Gefahrfall vor Aufnahme der Beschäftigung bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs und danach in angemessenen Zeitabständen, gemäß § 6 Arbeitsstättenverordnung mindestens jedoch einmal jährlich zu unterweisen.

 Der Inhalt der Löschübung ist ein theoretischer und ein praktischer Teil.

Praxisnahe „heiße“ Schulung

Ausbildung vor Ort, auf Ihrem Betriebsgelände mit Brandsimulator und Übungslöschern. Die ersten Handgriffe im Brandfall “das richtige Reagieren“ sind entscheidend, denn bei der Brandausbreitung zählt jede Sekunde! Als Übungslöscher kommen Wasser und, Schaumlöscher  zum Einsatz. Keine Umweltbeeinträchtigung, kein Sondermüll, intensive, individuelle Übung in den Brandklassen A, B und C.

Praktischer Teil:
Löschübung an offener Flamme. Die Teilnehmer löschen mit jedem der oben genannten Übungslöscher.

Theoretischer Teil:
Brandklassen, Löschmittel, Löschtaktik, Verhalten im Brandfall/ Alarmanweisung, Erläuterung objektspezifischer Einrichtung und Anweisungen, Diskussion offener Fragen.

Die Durchführung erfolgt in einzelnen Gruppen von ca. 15-20 Teilnehmern.

Weiter erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat

Brandschutzhelfer

Ausbildung alle 3-5 Jahre wiederholen!

Lerninhalte zur durchgeführten Unterweisung in Theorie und Praxis

Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
79 % aller Brände werden erfolgreich mit Feuerlöschern gelöscht, ohne dass die Feuerwehr überhaupt alarmiert wird, bei weiteren 18 Prozent aller Brandfälle werden Feuerwehren zusätzlich zur Brandbekämpfung hinzugezogen. Nur in 3 % aller Brandfälle löscht die Feuerwehr den Brand alleine. Diese Ergebnisse einer Studie des Bundesverbandes Feuerlöschgeräte unterstreichen eindrucksvoll die Bedeutung betrieblicher Brandschutzhelfer, die Erstbrandbekämpfung durchführen können.

Unsere Experten zeigen, wie es geht: Vor Ort, in Ihrem Unternehmen oder bei uns im Schulungszentrum.

Gesetzliche Rechtsgrundlagen:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation /§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):

ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe: Mai 2018; Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

Schulung:

 

Unsere eintägige ca. 4 Std. Veranstaltung “Schulung betrieblicher Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte“ entspricht in ihren Inhalten den Forderungen und Empfehlungen der oben genannten Rechtsgrundlagen und die Erfahrung aus dem Feuerwehrdienst.

Die Schulung vermittelt notwendige Kenntnisse zum vorbeugenden sowie abwehrenden Brandschutz in Theorie und Praxis und findet auf Wunsch gern bei Ihnen im Betriebsgelände statt.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer oder Selbsthilfekräfte in Ihrem Unternehmen tätig sind bzw. tätig werden sollen.

Evakuierungshelfer

Evakuierungsübungen im Unternehmen

Nach Arbeitsstättenverordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Kunden im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Im Fachseminar werden die Grundlagen und wesentliche Faktoren der Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen dargestellt, sowie die Umsetzung von Evakuierungsübungen praxisnah trainiert.

Inhalte:

Zielgruppe:

Brandschutzbeauftragter

Lerninhalte zur durchgeführten Unterweisung in Theorie und Praxis

Fortbildung für Brandschutzbeauftragte

Als Brandschutzbeauftragter haben Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, bei der Sie es sich nicht erlauben können, nicht auf dem neusten Stand zu sein, Gemäß der vfdb-Richtlinie 12/09-01 in ihrer aktuellen Fassung sind Sie außerdem verpflichtet, innerhalb von drei Jahren Weiterbildungen in einem Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden zu besuchen. Holen Sie sich deshalb ein Update in unserer Fortbildung: In einem Tag erhalten Sie hier aktuellste Informationen über geänderte technische Regeln und Gesetze sowie Informationen über neue Entwicklungen und Trends im Bereich Brandschutz. Daneben bieten wir Ihnen die Gelegenheit, individuelle Probleme im Brandschutz vorzubringen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Voraussetzung:
Grundlegende Kenntnisse des organisatorischen und baulichen, Brandschutzes

Zielgruppen:
Brandschutzbeauftragte, die bereits gemäß vfdb Richtlinie 12/09-01 ausgebildet und in dieser tätig sind

Inhalte:

Das aktuelle Vorschriften- und Regelwerk:

Die aktuelle Musterbauordnung (MBO)

-Das neue Brandschutzkonzept der MBO unterunter Einbeziehung der europäischen Brandschutzregelungen, DIN EN 13501

-Muster-Industriebaurichtlinie (MindBauRL) und ihre Einführung in der Praxis

-Aktueller Stand des Berufsgenossenschaftlichen Regelwerks bezüglich  Brandschutz

Brandschutzbeauftragte in der Praxis

-Warum Änderungen einzelner Details ein ganzes Brandschutzkonzept beeinflussen können.

-Sozialkompetenz des Brandschutzbeauftragten auf dem Prüfstand- Herausforderungen durch Zeit- und Kostendruck, mangelndes Problembewusstsein der Mitarbeiter, Fremdfirmen, Mitarbeiter von Zeitarbeits-unternehmen

-Brandschutzordnungen und deren praktische und konsequente Umsetzung

Spezielle Problemstellungen

– Mitwirkung am Brandschutzkonzept

-Auswertung aktueller Brandfälle und deren Konsequenzen

-Diskussion von Problemen aus der Praxis

Brandschutzhelfer in Krankenhäusdern und Pflegeheimen

Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 in Krankenhäusern und Pflegeheimen

79 Prozent aller Brände werden erfolgreich mit Feuerlöschern gelöscht, ohne dass die Feuerwehr überhaupt alarmiert wird, bei weiteren 18 Prozent aller Brandfälle werden Feuerwehren zusätzlich zur Brandbekämpfung hinzugezogen. Nur in 3 Prozent aller Brandfälle löscht die Feuerwehr den Brand alleine. Diese Ergebnisse einer Studie des Bundesverbandes Feuerlöschgeräte unterstreichen eindrucksvoll die Bedeutung betrieblicher Brandschutzhelfer, die Erstbrandbekämpfung durchführen können.

Unsere Experten zeigen, wie es geht: Vor Ort, in Ihrem Unternehmen

Unsere eintägige Veranstaltung “Schulung betrieblicher Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte“ entspricht in ihren Inhalten den Forderungen und Empfehlungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG9 Unfallverhütungsvorschrift BGV A1, der Muster-Verkaufsstätten-Verordnung, sowie der berufsgenossenschaftlichen Information BGI 560 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ und die Erfahrung aus dem Feuerwehrdienst.

Die Schulung vermittelt notwendige Kenntnisse zum vorbeugenden sowie abwehrenden Brandschutz in Theorie und Praxis und findet auf Wunsch gern bei Ihnen im Betriebsgelände statt.

Zielgruppen:
Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer oder Selbsthilfekräfte in Ihrem Unternehmen tätig sind bzw. tätig werden sollen.

Schulungsinhalte:

Brandschutz im Sicherheitsgewerbe

Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 im Sicherheitsgewerbe/ BOS-Organisationen

79 Prozent aller Brände werden erfolgreich mit Feuerlöschern gelöscht, ohne dass die Feuerwehr überhaupt alarmiert wird, bei weiteren 18 Prozent aller Brandfälle werden Feuerwehren zusätzlich zur Brandbekämpfung hinzugezogen. Nur in 3 Prozent aller Brandfälle löscht die Feuerwehr den Brand alleine. Diese Ergebnisse einer Studie des Bundesverbandes Feuerlöschgeräte unterstreichen eindrucksvoll die Bedeutung betrieblicher Brandschutzhelfer, die Erstbrandbekämpfung durchführen können.

Unsere Experten zeigen, wie es geht: Vor Ort, in Ihrem Unternehmen

Unsere eintägige Veranstaltung “Schulung betrieblicher Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte“ entspricht in ihren Inhalten den Forderungen und Empfehlungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG9 Unfallverhütungsvorschrift BGV A1, der Muster-Verkaufsstätten-Verordnung, sowie der berufsgenossenschaftlichen Information BGI 560 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ und die Erfahrung aus dem Feuerwehrdienst.

Die Schulung vermittelt notwendige Kenntnisse zum vorbeugenden sowie abwehrenden Brandschutz in Theorie und Praxis und findet auf Wunsch gern bei Ihnen im Betriebsgelände statt.

Zielgruppen:
Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe/ BOS Organisationen, die als Brandschutzhelfer oder Selbsthilfekräfte in Ihrem Unternehmen tätig sind bzw. tätig werden sollen.

Schulungsinhalte:

Brandschutz in öffentlichen Gebäuden

Brandrisiken verhindern um im Ernstfall den Schaden gering zu halten

Gerade in Gebäuden mit viel Publikumsverkehr kann das Thema Brandschutz nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Zumal in öffentlichen Gebäuden wie Museen, Kaufhäusern, Schulen, Behörden, Krankenhäusern und Pflegeheimen weiterreichende Anforderungen an den Brandschutz gestellt  werden, beispielsweise weil Fremde, Besucher oder Kunden, die nicht ortskundig sind, im Ernstfall in Minutenschnelle geordnet evakuiert werden müssen.

Daher bestehen in diesen Gebäuden vor allem für die Rettungswege eine Reihe von Vorgaben. Darüber hinaus ist der Betreiber bzw. der Arbeitgeber verpflichtet, den Brandschutz, die Evakuierungen und die Erste Hilfe so zu organisieren, dass auch den anwesenden Ortsfremden gegenüber Rechnung getragen werden muss. Unser Seminar unterrichtet Sie in nur einem Tag umfassend über alle für öffentliche Gebäude geltenden besonderen Anforderungen im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. Dazu veranschaulicht unser Brandschutzexperte unter anderem die Pflichten der Verantwortlichen, erläutert die Besonderheiten verschiedener Sonderbauverordnungen und stellt Ihnen Evakuierungskonzepte vor. Mit dieser Schulung sind Sie auf der sicheren Seite und, mit topaktuellem Know-how versorgt.

Zielgruppen:

  • Brandschutzbeauftragte
  • Personen, die für den Brandschutz verantwortlich sind
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Planer/- innen von öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr
  • Mitarbeiter/-innen von Behörden, die Brandschutznachweise prüfen

Schulungsinhalte:

  • Pflichten für Betreiber und Arbeitgeber
  • Verantwortung, Verantwortlichkeit im Brandschutz
  • Brandschutzplanung
  • Der bauliche, technische und organisatorische Brandschutz in

1. Krankenhäusern und Heimen
2. Kindergärten, Schulen und Universitäten
3. Verkaufsstätten und sonstige Gebäuden mit Publikumsverkehr
4. Umbauten und Nutzungsänderungen: Was ist genehmigungspflichtig?
5. Brandgefahren, Brandursachen
6. Räumungsordnung, Brandschutzordnung
7. Notfallplanung
8. Löscheinrichtung, Löschmittel
9. Feuerwehrzufahrtswege
10. Flucht- und Rettungswege, Evakuierungskonzepte

Enthalten sind: Tagungsgetränke, Pausenkaffee, Dokumentation.

Brandschutzerziehung für Kinder

Kinder frühzeitig auf die Gefahren und den Umgang mit Feuer hinweisen

Unsere Schulungen zur Brandschutzerziehung sind auf das jeweilige Alter der Kinder zugeschnitten. Ab dem Vorschulalter vermitteln wir den Kindern den sicheren Umgang mit Feuer. Erklären wie und wo es zum Brand kommen kann und wie man dann richtig handelt.

Mit vielen praktischen Anschauungsmaterial (auch zum anfassen) wollen wir erreichen, dass schon die kleinsten die Angst vor der Feuerwehr vorm Feuer verlieren und wie sie sich im Ernstfall richtig verhalten.

 

Zielgruppen:

  • Kindergärten (Vorschulkinder)
  • Schulen

Schulungsinhalte:

  • Angst vor der Feuerwehr oder dem Feuerwehrmann.
  • Feuerwehr, Ausstattung und Geräte
  • Wie und wo kann ein Feuer entstehen?
  • Ist Feuer immer gefährlich?
  • Verhalten bei Zimmerbrand.
  • Möglichkeiten die Feuerwehr zu rufen.
  • Fluchtwege nutzen
  • Wie kann man ein kleines Feuer löschen?

Befähigte Person für die Erarbeitung und Prüfung von Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen

Das Seminar Brandschutzpläne vermittelt die Sachkunde für die Erstellung und Prüfung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095, Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601.

Dauer:     2 Tage mit Grundlagen des technischen Zeichnens

Seminarbeschreibung

Flucht- und Rettungspläne dienen dem Nutzer, das Gebäude auf schnellstem Weg zu verlassen. Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur schnellen Orientierung an der Einsatzstelle.

Die Pläne müssen vom Bauherren, Eigentümer oder Betreiber erstellt werden, regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. So sind z. B. Feuerwehrpläne mindestens alle zwei Jahre von dazu befähigten Personen zu überprüfen.

Die Pläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden.
Unser Seminar vermittelt Ihnen die geforderten Kenntnisse: Sie erfahren, was für korrekt erstellte Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne notwendig ist und lernen diese kompetent zu beurteilen. Damit treffen Sie grundlegende Vorkehrungen für den Ernstfall bzw. können dieses Know-how als Dienstleistung anbieten.

Fluchtweg Kennzeichnung

Nutzen

Das Seminar vermittelt an zwei Tagen die normgerechte Sachkunde zur richtigen Erstellung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, Symbole, was bei der Planerstellung zu beachten ist, wie Flucht- und Rettungswege zu kennzeichnen sind und wer für was verantwortlich ist. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten den erforderlichen Sachkundenachweis.

Flucht und Rettungsweg Planerstellung

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Sachkundenachweise „Flucht- und Rettungspläne erstellen nach DIN ISO 23601“ und „Fachkraft für Feuerwehrpläne nach DIN 14095“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Feuerehreinsatzplan Übersichtsplan Planerstellung

Zielgruppe

Das Seminar Brandschutzpläne richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure, Brandschutzplaner, Betreiber und Behörden,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte,
  • Bauzeichner, Technische Zeichner und Technische Systemplaner, Mitarbeiter von Bauabteilungen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Die Grundlagen des Technischen Zeichnens und die Anwendung der entsprechenden (CAD)Software sind wesetlicher Bestandteil des Seminars. Sie erhalten bei uns am 2. Tag an Hand von Beispielprogrammen einen Einblick, wie Sie die Pläne zeichen können.

Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung in dem Bereich Brandschutz, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

 

Inhalte

  • Brandschutzziele Aufgaben von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen
  • Normen und Rechtsgrundlagen
  • Verantwortlichkeiten, Begriffe, Aufgaben, Pflichten und Zuständigkeiten bei Erstellung und Aktualisierung der Pläne
  • Aufbau und Inhalt von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN ISO 23601 und ASR A1.3 und A2.3
  • Symbolik nach DIN ISO 7010, ASR A1.3
  • Aufbau und Inhalt von Feuerwehrplänen gemäß DIN 14095
  • Fallbeispiele aus der Praxis: Rettungswege, Rettungs- und Brandschutzzeichen, Verhaltensregeln, Anbringung
  • Schriftliche Prüfung

1. Tag: Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601,

  • Was sind Flucht- und Rettungspläne?
  • Anforderungen der Normen:
    DIN ISO 23601, DIN 4844-2, DIN ISO 7010
  • Arbeitsstättenrecht, Baurecht
  • Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichnung
  • Symbole: Maßstab, Größe, Schrifthöhen
  • Brandschutzordnungen Aufbau/Anforderungen

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

    • Was sind Feuerwehrpläne? Aufbau und Inhalt
    • Übersicht und Anforderungen der DIN 14095
    • Flächen für die Feuerwehr nach DIN 14090
    • Symbole nach DIN 14034
    • Kennzeichnung von Gefahrstoffen

2.Tag: Praxis und Grundlagen technisches Zeichen und Anwendungen an Beispielprogrammen

  • Praxisorientiertes Arbeiten
  • Wie beginne ich ?
  • Grundlagen technisches Zeichnen.
  • Anwendung am Beispielprogramm

Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot und Beraten Sie ausführlich.

Sie möchten Ihre Pläne doch lieber zeichnen lassen? Kein Problem, wir übernehmen das gern für Sie.

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